Nach intensiver Kritik am Umgang mit schweren Missbrauchsvorwürfen im Bistum Würzburg hat der emeritierte Bischof Friedhelm Hofmann eine bedeutende Konsequenz gezogen. Er gab bekannt, den Titel des Ehrendomherrn an der Kathedrale von Würzburg zurückzugeben. Dieser Schritt folgt auf die Veröffentlichung von Versäumnissen im Kontext eines inzwischen verstorbenen Priesters, gegen den sexuelle Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. Der amtierende Bischof Franz Jung betonte, dass nun noch die Einschätzung des römischen Dikasteriums für die Bischöfe bezüglich Hofmanns Vorgehen in den Jahren 2010 bis 2017 ausstehe, um die umfassende Aufarbeitung fortzusetzen und Transparenz zu gewährleisten.
Die schwerwiegenden Vorwürfe konzentrierten sich auf einen Pfarrer aus der unterfränkischen Gemeinde Höchberg. Dem Bischöflichen Ordinariat zufolge war der Bistumsleitung spätestens seit 2010 bekannt, dass es zwei Betroffene sexuellen Missbrauchs gab. Trotz dieser Kenntnis wurde die Pfarrgemeinde Höchberg nicht über die Vorfälle informiert. Bischof Jung räumte ein, dass infolge der Meldungen mehrere Abläufe nicht korrekt waren. Es habe unter anderem keine kirchliche Voruntersuchung stattgefunden und keine schriftliche Meldung nach Rom. Zudem wurde der Geistliche nicht aus dem Dienst entfernt und die Gemeinde nicht umfassend aufgeklärt, was zu einem Vertrauensverlust führte.
Nach dem Tod des beschuldigten Priesters im Jahr 2017 war eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich. Unabhängig davon hatte das Bistum Würzburg im Jahr 2022 den Fall zur Überprüfung auf strafbares Fehlverhalten von Verantwortungsträgern an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese stellte das Ermittlungsverfahren jedoch ein, da kein ausreichender Anfangsverdacht festgestellt werden konnte. Bischof Hofmann äußerte sich in einem Schreiben, das in Höchberger Gottesdiensten vorgelesen wurde: „Ich erkenne an, dass mein Handeln im Jahr 2010 im Bezug auf Ihren damaligen Pfarrer falsch war. Dafür bitte ich aufrichtig um Entschuldigung. Ich stelle noch mal fest, dass ich für mein Fehlverhalten die persönliche Verantwortung übernehme.“
Der amtierende Bischof Franz Jung erklärte, die erste Phase der Aufarbeitung, welche die Rekonstruktion des Handelns der damaligen Diözesanleitung ab 2010 umfasste, sei nun abgeschlossen. Nun sei es von größter Bedeutung, dass die Gemeinde Höchberg gut in die zweite Phase eintrete, die sich mit der Bearbeitung der aufgewühlten Emotionen befassen werde. Der Pfarrgemeinderat in Höchberg plant, sich am 18. März intensiv mit der Stellungnahme von Bischof Hofmann zu beschäftigen und die notwendigen Schritte für den Einstieg in diese zweite Phase der Aufarbeitung sorgfältig vorzubereiten.

