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    Home»Sport»Großglockner-Prozess: Beide Parteien legen Berufung ein
    Sport

    Großglockner-Prozess: Beide Parteien legen Berufung ein

    By February 24, 2026No Comments2 Mins Read
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    Nach der Verurteilung eines 37-jährigen Österreichers im Fall des tragischen Erfrierungstodes seiner Freundin am Großglockner, nimmt der Rechtsstreit eine neue Wendung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben fristgerecht Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Dies teilte das Landesgericht Innsbruck mit und signalisiert, dass der Fall, der bereits großes öffentliches Interesse geweckt hat, noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung, Rechtsmittel einzulegen, deutet darauf hin, dass keine der beiden Parteien mit dem am vergangenen Donnerstag verhängten Urteil vollständig zufrieden ist, und sie weitere rechtliche Schritte für notwendig erachten, um ihre jeweiligen Standpunkte durchzusetzen.

    Der Angeklagte, Thomas P., war wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer zusätzlichen Geldstrafe von 9400 Euro verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass seine Handlungen oder Unterlassungen zum Tod seiner 33-jährigen Freundin beigetragen hatten. Angesichts der nun eingereichten Berufungen ist das Urteil des Landesgerichts Innsbruck noch nicht rechtskräftig. Gerichtssprecher Klaus Jennewein erklärte, dass beide Parteien nun die Möglichkeit haben, ihre Berufungsgründe binnen vier Wochen ausführlich darzulegen. Danach wird das Oberlandesgericht Innsbruck über den Fall entscheiden, was den Prozess in eine weitere Instanz hebt.

    In seiner Urteilsbegründung hatte der Richter des Landesgerichts die erhebliche Diskrepanz zwischen den alpinistischen Fähigkeiten der Verstorbenen und denen des Angeklagten hervorgehoben. Er argumentierte, die 33-Jährige sei »Galaxien« vom Können ihres Freundes entfernt gewesen und habe sich in dessen »Obhut« begeben, mit der Erwartung, dass er die »Verantwortung« für sie übernehmen würde. Thomas P. hatte während des Prozesses stets beteuert, wie leid ihm die Geschehnisse täten und dass er seine Freundin zutiefst geliebt habe. Er betonte jedoch auch, keinerlei »Alpin-Ausbildung« zu besitzen und daher keinesfalls in der Rolle eines Bergführers gehandelt zu haben, was seine Verantwortung mindern sollte.

    Das tragische Unglück ereignete sich nach Angaben von Thomas P. im Januar 2025 auf dem Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs. Das Paar geriet demnach in eine »Ausnahmesituation« während ihrer Bergtour. Thomas P. gab an, in Absprache mit seiner Freundin den Abstieg gewagt zu haben. Als er nochmals umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit, so seine Aussage, sein Leben gerettet. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigte später, dass die am Berg zurückgelassene 33-Jährige infolge von Unterkühlung ums Leben kam. Der Fall beleuchtet erneut die Gefahren des Alpinismus und die Frage der Verantwortung in Extremsituationen.

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