Neue Wendung im Millionenbetrugsverfahren gegen den Schweizer Finanzmanager Martin Michael Linder: Nach Informationen von CEN24 soll Linder am Sonntag, dem 11. Oktober 2026, aus Dubai geflüchtet sein. Seine Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde nach Angaben aus dem Verfahren polizeilich bestätigt. Nur einen Tag später wurde er wegen Betrugs zu drei Monaten Haft, einer Geldstrafe von 1,65 Millionen US-Dollar und zur Ausweisung verurteilt. Berichten zufolge ist Linder inzwischen zur Fahndung ausgeschrieben. Auch eine Einschaltung von Interpol steht im Raum.
Dubai, 13. Oktober 2026 | CEN24
Im Millionenbetrugsverfahren gegen den Schweizer Finanzmanager Martin Michael Linder gibt es eine brisante Entwicklung: Der ehemalige Verantwortliche der Investmentgesellschaft Global Partners soll aus Dubai geflüchtet sein.
Nach Informationen, die CEN24 aus dem Umfeld des Verfahrens erhalten hat, verließ Linder die Vereinigten Arabischen Emirate bereits am Sonntag, dem 11. Oktober 2026. Die Ausreise wurde demnach von der Polizei bestätigt.
Am darauffolgenden Montag, dem 12. Oktober, wurde Linder nach den vorliegenden Urteilsunterlagen wegen Betrugs zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 1,65 Millionen US-Dollar sowie zur Ausweisung aus den Vereinigten Arabischen Emiraten verurteilt.
Die verhängte Haftstrafe hat der Schweizer Finanzmanager bislang nicht angetreten.
Flucht unmittelbar vor der Verurteilung
Der zeitliche Ablauf wirft erhebliche Fragen auf.
Noch am 5. Oktober war Linder nach den vorliegenden Informationen persönlich vor Gericht erschienen. Sechs Tage später verließ er das Land, unmittelbar vor der Verkündung des Urteils.
Nach den CEN24 übermittelten Informationen soll sich Linder damit dem drohenden Freiheitsentzug entzogen haben. Ob seine Ausreise zu diesem Zeitpunkt gegen eine bestehende gerichtliche Anordnung verstieß, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Auch sein gegenwärtiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Fahndung eingeleitet – mögliche Einschaltung von Interpol
Nach weiteren Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens soll Linder inzwischen zur Fahndung ausgeschrieben worden sein.
Eine offizielle Bestätigung über Art und Umfang der Fahndungsmaßnahmen liegt der Redaktion derzeit nicht vor.
Darüber hinaus gibt es unbestätigte Hinweise, wonach die zuständigen Behörden eine Weiterleitung des Falls an Interpol vorbereiten könnten.
Sollte es zu einer internationalen Fahndung kommen, könnten ausländische Polizeibehörden in die Suche nach Linder eingebunden werden. Ob die Voraussetzungen für eine internationale Ausschreibung erfüllt sind, muss von den zuständigen Stellen geprüft werden. Eine Interpol Red Notice wäre kein internationaler Haftbefehl.
Verurteilung wegen Millionenbetrugs
Hintergrund des Verfahrens ist die Strafanzeige eines institutionellen Investors aus Österreich.
Nach den übermittelten gerichtlichen Feststellungen hatte Linder Unternehmensanteile und die damit verbundenen Gewinnansprüche mehrfach verkauft. Zudem soll er gegenüber dem Investor irreführende Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse und erwarteten Ausschüttungen gemacht haben.
Das Gericht gelangte laut der vorliegenden Urteilsübersetzung zu der Überzeugung, dass Linder vorsätzlich gehandelt habe, um sich das Geld des Investors anzueignen.
In der übermittelten deutschen Fassung der Urteilsbegründung heißt es:
„Demzufolge ist das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte die fraglichen Handlungen vorsätzlich begangen hat, wobei sein Wille darauf gerichtet war, sich das Geld des Geschädigten mittels betrügerischer Methoden anzueignen und vertrauliche Informationen des Unternehmens bewusst offenzulegen.“
Weitere Strafanzeige über 15 Millionen US-Dollar
Der Fall könnte noch weitere juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Nach Informationen, die CEN24 vorliegen, soll ein Schweizer Privatinvestor ebenfalls Strafanzeige gegen Linder erstattet haben. Dabei geht es um ein Investmentvolumen von rund 15 Millionen US-Dollar.
Die Vorwürfe sollen in wesentlichen Punkten jenen des bereits entschiedenen Verfahrens entsprechen. Der Stand dieser weiteren Anzeige konnte bislang nicht unabhängig bestätigt werden.
Wo hält sich Martin Linder auf?
Nach der nach Angaben aus dem Verfahren polizeilich bestätigten Ausreise richtet sich der Blick nun auf Linders aktuellen Aufenthaltsort und die Frage, welche Maßnahmen die Justiz in Dubai zur Durchsetzung des Urteils ergreifen wird.
Insbesondere bleibt abzuwarten, ob die berichtete Fahndung offiziell bestätigt wird und ob die zuständigen Behörden internationale Unterstützung anfordern.
Für die betroffenen Investoren dürfte entscheidend sein, ob die Strafvollstreckung und die Durchsetzung möglicher finanzieller Ansprüche auch außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate möglich sind.
CEN24 wird die Entwicklungen rund um die mutmaßliche Flucht, die Fahndungsmaßnahmen und die weiteren strafrechtlichen Verfahren gegen Martin Michael Linder verfolgen.
Redaktioneller Entwurf. Die Angaben zur polizeilichen Bestätigung stammen aus den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen. Original-Polizeibestätigung, Urteilsdokument und Fahndungsausschreibung wurden bei der Erstellung nicht unabhängig geprüft.

